Eine antwort auf ihre frage finden

Seit vielen Jahren engagiert sich KRUK in Schuldenmanagement und Forderungsankauf: Wir kümmern uns um die ausstehenden Forderungen von Banken, Versicherungen und anderen Finanzinstituten.

Unser Ziel ist es, verschuldeten Verbrauchern die schrittweise Rückzahlung zu ermöglichen und sie so auf dem Weg aus den Schulden zu begleiten und zu unterstützen.

Kruk sucht Kontakt mit Menschen, die Schulden haben, z.B. aufgrund von Krediten oder Darlehen, Kreditkarten- Rechnungen sowie überfälligen Zahlungen für Telefon, Fernsehen, Internet oder Ähnliches. KRUK meldet sich bei ihnen, weil der Gläubiger uns mit der Eintreibung dieser Schulden beauftragt hat oder weil wir die offenen Forderungen von ihm abgekauft haben. Unsere Mitarbeiter wollen diese Menschen motivieren, sich mit ihren Schulden auseinanderzusetzen und ihnen Möglichkeiten aufzeigen, sie zu überwinden.

e-Kruk ist unser kostenfreier Online-Service für die Verwaltung Ihrer Verbindlichkeiten, ohne dass Sie das Haus verlassen müssen. So können Sie jederzeit Ihren Kontostand überprüfen, sicherstellen, dass eine Zahlung bei uns gutgeschrieben wurde, eine Vereinbarung mit uns schließen oder unsere Berater kontaktieren. Die Nutzung dieses Online-Dienstes ist einfach und sicher. Besuchen Sie uns unter: https://e-kruk.de.

In unserem Brief mit allen wichtigen Informationen finden Sie auch die Nummer eines Bankkontos, auf das Sie Ihre Zahlungen überweisen können. Die Kontodaten erfahren Sie auch, wenn Sie sich auf der Online-Plattform https://e-kruk.de anmelden oder uns einfach anrufen.

Bei der Zahlung schreiben Sie bitte stets Ihren Namen und Ihr Geschäftszeichen in das Feld "Verwendungszweck", so dass wir Ihre Zahlung rasch und richtig zuordnen können.

Der schnellste Weg ist sicherlich ein Anruf unter 030-20 075 40 40. Sie können uns aber auch per Post, über das Formular auf der Website oder per E-Mail an info@e-kruk.de erreichen.

Wir bitten Sie, Ihr Geburtsdatum oder Ihre Anschrift zu nennen, um sicherzustellen, dass wir mit der richtigen Person sprechen. So ist gewährleistet, dass vertrauliche Informationen nicht in falsche Hände geraten.

Ein KRUK-Berater ist jemand, der während eines Besuchs beim Kunden dessen aktuellen Schuldenstand mit ihm bespricht, eine Ratenzahlungs-Vereinbarung mit ihm abschließen und sogar Zahlungen annehmen kann. Alle Leistungen unserer Berater sind kostenlos.

Für KRUK bedeutet die gütliche, außergerichtliche Einigung, dass wir direkt mit den verschuldeten Verbrauchern eine Vereinbarung schließen – ohne Gerichtsvollzieher oder gar Gerichtsprozess. Dabei gehen wir so vor, dass wir zuerst die finanzielle Situation jedes Kunden genau ansehen und dann gemeinsam einen passenden Tilgungsplan mit ihm aufstellen, wie er seine Schulden in bequemen Raten abzahlen kann.

Ab dem Tag, an dem ein Kunde mit der Zahlung seiner Rechnungen in Verzug gerät, darf ihm sein Gläubiger Zinsen auf die fällige Summe berechnen. Wie hoch diese Zinsen sind, kann unterschiedlich ausfallen: Sie richten sich nach dem jeweils geltenden Basiszinssatz, der zweimal im Jahr von der Deutschen Bundesbank errechnet wird. Rechtsgrundlage für die Berechnung von Verzugszinsen ist § 288 Abs. 1 BGB.

Jeder Gläubiger, wie etwa eine Bank, kann seine Forderung an einen neuen Gläubiger verkaufen. Man spricht dann von einer Forderungsabtretung; Rechtsgrundlage dafür ist der § 398 BGB. Wenn also Ihre Bank eine Forderung aus einem Darlehen an die KRUK Deutschland verkauft hat, so wird KRUK zur neuen Gläubigerin und die offene Forderung ist dann rechtmäßig an uns zurückzuzahlen.

Die Mitarbeiter von KRUK Deutschland sind an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gebunden. Ohne eine Vollmacht ist es ihnen daher nicht erlaubt, Informationen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch für Familienangehörige. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für die Dauer eines einzelnen Gespräches auch am Telefon eine Vollmacht zu erteilen. Außerdem ist es natürlich möglich, dass Ihre Angehörigen eine notariell beglaubigte oder eine einfache schriftliche Vollmacht für Sie vorlegen – je nachdem, was die Sachlage erfordert. Melden Sie sich einfach: Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern!

Für Daten unserer Kunden in Deutschland ist die KRUK Deutschland GmbH mit Sitz in Berlin verantwortlich. In all diesen Fällen gilt also der deutsche Datenschutzstandard, festgeschrieben im Bundesdatenschutzgesetz. Darauf legen wir in unserem Unternehmen großen Wert.

Überdies weisen wir unsere Kunden in jedem unserer Schreiben darauf hin, welche personenbezogenen Daten wir nutzen: Das sind neben Namen, Anschrift, Geburtsdatum auch Angaben zu dem Vertragsverhältnis, aus dem die offene Forderung stammt. Mit diesen Daten gehen wir sehr sorgfältig um. Unser gesamtes System ist auf größtmögliche Datensicherheit hin ausgelegt, dies bestätigen sowohl die erfolgreich abgeschlossenen Kontrollen der zuständigen Aufsichtsbehörden als auch regelmäßige Kontrollen und Audits durch unsere Geschäftspartner, von denen wir die Daten übernehmen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie unter: Datenschuterklärung

Die gerichtliche Beitreibung von Forderungen ist ein Verfahren, bei dem der Gerichtvollzieher die berechtigten Ansprüche eines Gläubigers bei seinem Schuldner zwangsweise durchsetzt. Voraussetzung dafür ist ein vollstreckbarer Titel, also ein rechtskräftiges Urteil oder ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid. Das heißt, ein Gericht hat rechtsgültig festgestellt, dass die Forderung des Gläubigers berechtigt ist und das Geld und Gut des Schuldners jederzeit gepfändet werden dürfen, bis dessen Schulden beglichen sind. Doch soweit muss es gar nicht kommen – Sprechen Sie uns einfach an!

Melden Sie sich bitte:

  • schriftlich, an folgende Adresse: KRUK Deutschland GmbH, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
  • telefonisch, unter der Nummer: 030 - 20 075 40 40,
  • online, per E-Mail an: info@e-kruk.de oder mit dem Kontaktformular unter www.e-kruk.de

Eine Beschwerde sollte Ihr Geschäftszeichen enthalten, eine Beschreibung der Situation und den Grund für Ihren Widerspruch. Gibt es Belege für den Grund Ihrer Beschwerde, können Sie diese gern Ihrem Brief oder der E-Mail beilegen.

KRUK bearbeitet Ihr Anliegen innerhalb von 30 Tagen nach dem Eingang bei uns. Wenn es einmal nicht möglich ist, innerhalb dieser Frist alles abschließend zu klären, informieren wir Sie schriftlich über die Gründe der Verzögerung und über die neue Frist für die Bearbeitung. Spätestens 60 Tage nach Eingang haben Sie unsere Antwort. Wir melden uns schriftlich oder – auf Wunsch – mit einer E-Mail bei Ihnen.

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