Können meine Schulden verkauft werden?

Können meine Schulden verkauft werden?

Gerade in einem Umfeld der Niedrigzinsen werden immer mehr Menschen dazu angeregt, ihren Konsum auf Kredit zu finanzieren. Gleichzeitig haben viele Kreditnehmer Probleme, diese wieder abzuzahlen. Oft landen ihre Fälle so bei Schuldenmanagement-Dienstleistern. Doch kein Grund zur Sorge – häufig ist dies für die verschuldete Person sogar von Vorteil.

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass jeder Gläubiger (also das Unternehmen oder Institut, dem Sie Geld schulden) grundsätzlich die Möglichkeit hat, Ihre Schulden an ein anderes Unternehmen oder Institut zu veräußern – wie auch jede andere Ware oder Dienstleistung verkauft werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit der Rückzahlung drei Monate oder drei Jahre im Rückstand sind – schon ein paar unbezahlte Raten für den Computer, eine nicht bezahlte Strom-, Telefon- oder Kreditkartenrechnung sind genug: Sobald Ihr bisheriger Gläubiger die Entscheidung trifft, dass er nicht länger warten will und seine Forderungen beglichen sehen möchte, bietet er die Schulden zum Verkauf an. Sowohl Banken als auch andere Kreditgeber, Versandhändler, Telekommunikationsanbieter und weitere Institutionen machen Gebrauch von der Möglichkeit, die Schulden ihrer Kunden an sogenannte Forderungsmanager zu verkaufen. Diese Vorgehensweise ist auf der ganzen Welt anerkannt und gesetzlich geregelt. In der Rechtssprache wird eine solche Veräußerung „Abtretung“ oder „Übertragung von Forderungen“ genannt. In Deutschland ist sie im Paragraph 398, Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Zudem ist es so, dass für eine solche Abtretung die Zustimmung der verschuldeten Person grundsätzlich nicht nötig ist. Daher ist es rechtmäßig, wenn sie ohne deren Wissen oder ihr Einverständnis durchgeführt wird. Dies betrifft beinahe alle Arten von Schulden; das Gesetz sieht hier nur wenige Ausnahmen vor.

Was bedeutet die Abtretung der Forderungen für den Verschuldeten?

Wenn beispielsweise eine Bank ihre Forderungen gegen einen verschuldeten Kunden abtreten möchte, braucht sie zwar nicht dessen Einwilligung dazu. Allerdings tut sie gut daran, ihn offiziell darüber in Kenntnis zu setzen. In der Regel erhält er vom bisherigen Gläubiger ein Schreiben mit Informationen zu der Abtretung oder der neue Gläubiger schickt ein solches Schreiben, zusammen mit einer Zahlungsaufforderung im selben Umschlag. Von nun an muss der Bankkunde seine Raten an den neuen Gläubiger zahlen, also für gewöhnlich an ein Schuldenmanagement-Unternehmen. Alle Kontakte und Beziehungen zum bisherigen Gläubiger sind demnach hinfällig. Mit der Abtretung seiner Forderungen überträgt der bisherige Gläubiger alle Rechte, Pflichten und Informationen auf den neuen Gläubiger, der somit alleiniger Ansprechpartner wird.

Was passiert jetzt?

Die Veräußerung der Schulden an ein Schuldenmanagement-Unternehmen kann – entgegen dem ersten Anschein – eine gute Nachricht sein. Denn das heißt, Sie bekommen die Gelegenheit, mit dem neuen Gläubiger eine Vereinbarung zu treffen, und vermeiden so, in ein Gerichtsverfahren zu geraten und Besuch vom Gerichtsvollzieher zu bekommen. Es gibt Unternehmen, die eine einvernehmliche Schuldentilgung in bezahlbaren Raten ermöglichen. Dies ist auch das Vorgehen der KRUK-Gruppe: Nach dem Erwerb einer Forderung lässt KRUK den verschuldeten Personen die nötigen Informationen zukommen und bittet sie um Kontaktaufnahme sowie um ihre Mitarbeit, um gemeinsam die Möglichkeiten zur Tilgung der Schulden auszuarbeiten. Dieser erste Schritt ist ganz zentral: ein offenes Gespräch mit dem Unternehmen, das die Schulden von nun an verwaltet. Denken Sie daran: Tricksen und abwarten führt nicht dazu, dass die Schulden verschwinden, Stattdessen steigen die Verzugszinsen immer weiter, weitere Kosten können hinzukommen. Das Wichtigste ist, dass Sie aktiv werden und dem neuen Gläubiger zeigen, dass Sie beabsichtigen, das Problem zu lösen. Ist das der Fall, lässt sich immer ein Weg finden, der für beide Seiten annehmbar ist.

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