Schulden und Versicherungen – eine heikle Sache
Unbezahlte Rechnungen oder Zahlungsschwierigkeiten bei laufenden Krediten sind sehr häufige Gründe, warum Verbraucher in die Schuldenfalle tappen. Doch auch Versicherungen sind ein schwieriges Thema: Hausrats- und KFZ-Versicherung, Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung – Da verliert man schnell den Überblick. Für eine bessere (Kosten-)Kontrolle ist es daher sinnvoll, zu prüfen, welche Versicherung wirklich notwendig ist und worauf man eventuell verzichten kann. Weitere Tipps zum Thema „Versicherungen“ lesen Sie hier:
1. Zahlungen aussetzen, statt Beitragsschulden anhäufen!
Gerade wenn das Geld knapp ist, ist die Versuchung groß, die Versicherungsbeiträge einfach nicht zu bezahlen. Doch der Versicherungsvertrag ist damit nicht beendet, Sie riskieren nur Ihren Versicherungsschutz. Der Vertrag – und damit auch die Kosten – laufen trotzdem weiter!
Besser ist es, bei Ihrem Versicherer eine Stundung der Beiträge zu beantragen: Informieren Sie Ihre Versicherung, dass Sie im Moment finanzielle Schwierigkeiten haben. Wenn Sie erklären, dass dieses Problem nur vorübergehend ist, wird man bestimmt einer Stundung zustimmen. Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz besteht weiter. Das heißt, dass im Ernstfall die Versicherung trotzdem für Schäden aufkommt. Wichtig: Die Beitragsstundung ist nicht kostenlos, die Versicherung darf Ihnen dafür Zinsen berechnen. Diese sind jedoch oft niedriger als die Zinsen für einen Bankkredit.
Bei langfristigen finanziellen Problemen sollten Sie die Verträge schnellstmöglich kündigen – oder besser noch: beitragsfrei stellen lassen: Wenn Sie – in Abstimmung mit Ihrem Versicherer – die Zahlung der Beiträge stoppen, wird auch der Versicherungsvertrag ausgesetzt. Er ruht dann für die Zeit, in der Sie keine Beiträge zahlen. Der Vorteil gegenüber der Kündigung ist, dass Sie den Vertrag jederzeit wieder aktivieren können, die Beiträge weiterzahlen und dann bei einem Schaden auch wieder abgesichert sind. Und Sie sind flexibler als bei der Kündigung: Denn haben Sie die vertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten oder die Versicherung zum falschen Termin gekündigt, ist die Kündigung komplett unwirksam. Sie müssen dann auch weiterhin pünktlich die Beiträge zahlen, wenn Sie Verzugszinsen, Mahngebühren und Inkassokosten vermeiden wollen.
2. Achtung, Zahlungstermin: Kleine Helfer nutzen!
Schon kleine Zahlungsrückstände können zu einer hohen Summe anwachsen und, wenn diese dann auf einmal beglichen werden muss, eine große Belastung für die Haushaltskasse werden. Um den Überblick über Ihre Verbindlichkeiten zu behalten, nutzen Sie einen kleinen Helfer: Halten Sie etwa den Zahlungstermin für Ihre Versicherung in Ihrem Notizbuch oder Terminkalender fest und nehmen Sie die Erinnerungsschreiben des Versicherers ernst. Sie können auch Erinnerungsservices nutzen, die Ihnen als App oder im Internet zur Verfügung stehen und Sie rechtzeitig per E-Mail an die Versicherung erinnern. Die einfachste Lösung ist jedoch ein Dauerauftrag für Ihr Konto.
3. Ganz wichtig: Auch Online-Verträge sind bindend!
Seitdem sogenannte Direktversicherungen zunehmend im Internet und am Telefon verkauft werden, gibt es viele Betroffene, die fest davon überzeugt sind, dass sie niemals eine Versicherung abgeschlossen haben: Oft wollten sie lediglich mit einem Beitragsrechner die Höhe der möglichen Kosten errechnen lassen. Eindeutige Hinweise, die darüber informieren sollen, dass sie mit einem Klick auf den entsprechenden Button den Vertrag tatsächlich abschließen, haben sie nicht gesehen oder ignoriert. Zudem glauben manche, das Unterschreiben eines Papierformulars sei die einzige Möglichkeit, einen Vertrag zu schließen. Doch auch die im Internet und am Telefon geschlossenen Verträge sind bindend. Deshalb lautet die goldene Regel: Sorgfältig alle Hinweistexte, die Inhalte von Pop-up-Fenstern wie auch das Kleingedruckte lesen. Das schützt Sie nicht nur vor einem versehentlichen Vertragsabschluss, sondern auch vor möglichen versteckten Kosten!
4. Der Forderungsübergang: Vorsicht, Schuldenfalle!
Eine weitere Kostenfalle sind Forderungen, die durch einen Forderungsübergang entstanden sind. Dieses Mittel nutzen Versicherer, um sich die ausgezahlten Versicherungssummen zurückzuholen: Ist zum Beispiel in seiner Wohnung ein Wasserschaden entstanden, erhält der Geschädigte von seiner Versicherung eine Entschädigung. So weit, so gut. Der Versicherer hat aber das Recht, dieses Geld von der Person, die diesen Schaden verursacht hat, zurückzufordern. Wer also für einen solchen Schaden verantwortlich ist, sollte die Schreiben der Versicherungsgesellschaft lesen, in denen die Sachlage erklärt wird und mit ihr gemeinsam eine Lösung zu suchen, statt die Forderung einfach zu ignorieren. Auch hier drohen sonst wegen Gebühren und Zinsen nur noch weitere Kosten!
5. Die Haftpflichtversicherung: Eine gute Wahl!
Grundsätzlich gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, weil er unvorsichtig oder leichtsinnig ist, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Das betrifft nicht nur den Wasserschaden in der Nachbarwohnung, sondern auch Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen. Wer das Unglück verursacht hat, haftet im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen. Ohne Versicherungsschutz kann das für den Verursacher durchaus den finanziellen Ruin bedeuten. Schon deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Sie hilft Ihnen, wenn Sie einmal unbeabsichtigt einen Schaden verursacht haben, und muss gar nicht teuer sein: Eine Privathaftpflichtversicherung ist schon für durchschnittlich 60 Euro im Jahr zu haben. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: